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Rang | Fundstelle | |
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0710,
von Isenburg (Flecken)bis Iser |
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das Fürstentum 1815 als mediatisier-
tes Land unter die Souveränität des Kaisers von
Osterreich gestellt, nachher aber zum größten Teile
als Standesherrschast der Hoheit des Großherzogs
von Hessen untergeben. Letzterer verleibte es den
Provinzen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Leuchtenbergbis Leuchten der Pflanzen |
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, ehemaligem Vizekönig von Italien, als mediatisiertes Herzogtum ab. Auch wurde demselben und seinen Nachfolgern in der Standesherrschaft das Prädikat "Königliche Hoheit", den übrigen Mitgliedern der Familie der Titel "Fürsten und Fürstinnen von L
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1015,
von Jurjewezbis Jus connubii |
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verschmolzen
wurde. Erst das Kollegialsystem begann wieder die
beiden Arten der landesherrlichen Befugnisse zu
sondern und bezeichnete den Inbegriff der staats-
hoheitlichen Rechte mit dem Ausdrucke ^N3 circa
iiHci'H, die kirchenregimentlichen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0772,
Kirchenstaat (10.-14. Jahrhundert) |
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gunsten der Kirche von Ravenna.
So waren um die Mitte des 11. Jahrh. die Päpste auf Rom und dessen nächste Umgebung beschränkt. 1056 brachte Leo IX. die Stadt Benevent durch Austausch kirchlicher Rechte in Deutschland an den römischen Stuhl, und auch
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0728,
von Erbprinzbis Erbrechen |
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728
Erbprinz - Erbrechen.
ten ein Einspruchsrecht gegen jede Parzellierung zusteht und der Verkäufer vertragsmäßig sich auch ein Vorkaufsrecht vorbehalten kann (die modifizierte Erbzinsleihe); die Verleihung zu emphytheutischem Recht auf Zeit
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Salmakisbis Salmanassar |
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franz. Hoheit. Der
Wiener Kongreß stellte dann ihre Entschädigungs-
länder als Standesherrschastcn unter preuß. Ober-
hoheit. 1825 trat Salm-Kyrburg seinen Anteil an
den Standesherrlichen Besitzungen gegen eine ewige
Rente an Salm-Salm ab
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0423,
von Altertumskundebis Altfränkisch |
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das Altertum (s. d.) betreffenden Kenntnisse oder diejenige Wissenschaft, welche neben der Geschichte auch die Sprache und Litteratur, Kunst und Wissenschaft, Recht und Sitte, Staats- und Religionsverhältnisse, kurz das gesamte Kulturleben der Völker
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Majakibis Majestätsverbrechen |
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Person als Majestätsverbrechen (s. d.) angesehen werden. Im übrigen werden als Majestätsrechte (Hoheits-, Souveränitätsrechte, Regalien) die dem Staatsoberhaupt als solchem zustehenden Rechte der Unverantwortlichkeit, der Begnadigung, der Sanktion
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Zeremonienmeisterbis Zerlegen |
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für das Titelwesen von Wichtigkeit. »Majestät« ist im Lauf der Zeit der gemeinsame Titel der Kaiser und Könige geworden; »Königliche Hoheit« (Altesse royale) heißen außer den königlichen Kronprinzen und den Nachkommen in königlichen Häusern auch
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0926,
von Landesvaterbis Landesverteidigungs-Kommandant |
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- >
1'amen Verteidigung ihrer ständischen Rechte mit- >
einander abschlössen. Das Bündnis erlangte wieder- !
holt landesherrliche Bestätigung und kaiserl. Aner- l
tennung. 1621 und 1663 widersprachen die meck-
lenb. Stände mit Erfolg den
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0700,
von Bentheimbis Bentinck |
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(gest. 1701) trat 1699 an den Grafen von Solms drei Viertel von Tecklenburg und ein Viertel von Rheda ab. Solms überließ sein Recht wieder an Preußen, welches 1707 die ganze Grafschaft Tecklenburg in Besitz nahm. 1817 erteilte Preußen dem Grafen Emil
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0277,
Hohenzollern (Friedr. Wilh. Konst., Fürst von Hohenzollern-Hechingen) |
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übergingen, welches
der König von Preußen, als anerkanntes Haupt
des Gesamthauses H., bestätigte. Kraft dieser Fest-
setzungen galt das Recht der Erstgeburt, und beim
Erlöschen einer Linie im Mannsstamme sollten
deren Lande an die überlebende und nach
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Hohenzollern (Karl Anton, Fürst von H.-Sigmaringen)bis Höhere Bürgerschule |
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der Rechte eines souveränen Fürsten, sein Fürstentum dem Chef des hohenzoll. Hauses, dem König von Preußen. Er lebte seitdem mit den Prärogativen eines nachgeborenen Prinzen des königl. Hauses in Preußen und vermählte sich nach dem Tode seiner
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0124,
von Leuchtbakterienbis Leuchtenberg |
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, die Landgrafschaft L. und das Fürstentum Eichstätt. Hierbei wurde dem Herzog sowie seinen Nachfolgern in der Standesherrschaft nach dem Rechte der Erstgeburt das Prädikat Königliche Hoheit, den übrigen Mitgliedern der Familie der Titel Fürsten
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Höhenkultusbis Hohenlohe |
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Moreaus auf der Hochebene zwischen Isar und Inn und das österr. Heer am rechten Innufer Stellung genommen. Am 3. Dez. setzte die österr. Armee ihren Marsch auf München in drei Kolonnen fort. Die Mittelkolonne, aus dem Hauptkorps der Österreicher
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0602,
von Emigrierenbis Emission |
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-Balkan, der östlichste, im Kap Eminé Burun in das Schwarze Meer vorspringende Zug des Balkan, in dessen Namen sich der antike "Hämos" erhalten hat.
Eminenz (lat.), Erhabenheit, Hoheit, war ursprünglich, seit dem 7. Jahrh., Ehrentitel der Kardinäle
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0777,
Erfurt (Geschichte) |
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die landesherrlichen Rechte wurde endlich durch den Amorbacher Vertrag von 1483 geschlichtet, in welchem E. mit Sachsen ein Schutz- und Trutzbündnis schloß. Das sogen. tolle Jahr (1509), eine Aufruhrsepoche schlimmster Art, war der Anfang bis dahin
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Grande nation, labis Grand Trunk-Kanal |
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614
Grande nation, la - Grand Trunk-Kanal.
Proceres oder Pairs eingeräumt, den sie auch behielten, bis zur Zeit der Republik alle Rechte und Titel der G. nochmals aufgehoben wurden. König Alfons stellte die Grandenwürde wieder her.
Grande
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0630,
Hohenlohe |
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durchzogen, wurden sie am Morgen des 3. Dez. von Moreau in der Flanke und im Rücken angegriffen und, da die kaiserlichen Feldherren nur mit dem feindlichen Nachtrab zu thun zu haben glaubten und es versäumten, ihre Truppen zur rechten Zeit zu konzentrieren
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0255,
von Grande nationbis Grand-Rapids |
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eingeräumt, bis zurZeit der Äepublik alle Rechte und
Titel der G. nochmals aufgehoben wurden. Konig
Alfons XII. stellte die Würde der G. wieder her.
Vra.näv na.tion (frz., fpr. grangd naßiöng,
"Große Nation"), als Bezeichnung der Franzofen,
ist ein
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Kaiserjägerbis Kaiserschnitt |
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.
Kaiserlampe , s. Lampen .
Kaiserliche Hoheit , s. Hoheit und Kronprinz .
Kaiserlicher Rat , ein vom Kaiser ernannter Rat, in Elsaß-Lothringen ein aus Mitgliedern des
Ministeriums bestehendes
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0060,
von Kalmuckbis Kalmuswurzel |
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über das Russische
Reich verbreitet. Sie teilen sich in vier.Hauptstämme.
Der erste derselben sind die Choschot, noch gegen-
wärtig von Fürsten aus dem Geschlecht Dschingis-
Chans regiert. ^)ie stehen größtenteils unter chines.
Hoheit
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Leinfinkbis Leinkuchen |
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Nebenlinien schließlich 1695 in die Linien: 1) Alt-Leiningen-Westerburg mit dem Besitze der Standesherrschaft Ilbenstadt unter großherzoglich hess. Hoheit und der Grafschaft Westerburg und der Herrschaft Schadeck unter preuß. Hoheit, in deren Besitz sich
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Ottenseebis Ottingen (Grafschaft) |
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Landstrich. Die
Grafschaft wurde 1806mediatisiert und als Standes-
herrschaft der Krone Bayern unterworfen. Zufolge
Vertrags zwischen Bayern und Württemberg kam
1810 ein Teil davon unter württemb. Hoheit. Haupt-
orte der Grafschaft sind
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Pappelpomadebis Pappus |
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Mittelfranken, die reichs-
unmittelbar war, zu dem schwäb. reichsritterschaft-
lichen Kauton Kocher gehörte und unter bayr. Hoheit
kam. Für den Verlust des Reichserbmarschallamtes
sollte das Geschlecht zufolge Beschlusses des Wiener
Kongresses
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0922,
von Demerbis Demeter |
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920
Demer - Demeter
Demer, Fluß in Belgien, entspringt in Limburg
bei Tongern, berührt Bilsenund Hasselt, empfängt
links dieHerck, Große und Kleine Geete und Velp (frz.
Fleppe),rechts den Mangel, berührt Diest undAerschot
und mündet nach
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0142,
Sachsen, Königreich (Verfassung. Verwaltung) |
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das Prädikat Königliche Hoheit; die volljährigen Prinzen sind Herzöge zu S.
Die Angelegenheiten, welche den König und seine Familie sowie das Vermögen des königl. Hauses, namentlich auch die Civilliste betreffen, leitet das Ministerium des königl. Hauses
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0551,
von Unknownbis Unknown |
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Germann, Directrice du "Foyer", 82 Corfo Vittorio Emanuele II, Turin.
O. I.-M. Z.
An Fr. L. R. M. Hortensien. Hortensien sollen im Herbst so lange als nur möglich im Freien stehen bleiben, damit sie das Holz recht ausreifen können, was zur
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Mikirbis Mikrochemie |
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eines Bezirksamtes.
Mikir, Volk, s. Naga.
Miklosich (spr. -schitsch), Franz von, Begründer der modernen Slawistik, geb. 20. Nov. 1813 zu Luttenberg in Steiermark, studierte in Graz die Rechte und kam 1838 nach Wien, wo Kopitar wirkte. Dieser gewann ihn
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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damit ist die Lehnshoheit, d. h. das dem Staat zustehende Hoheits- und Aufsichtsrecht über alle. Lehen innerhalb des Staatsgebiets. Die Lehnsherrlichkeit umfaßt die persönlichen Rechte des Lehnsherrn dem Vasallen gegenüber, und insofern entspricht
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0908,
von Jordannebis Kadscha Sala |
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,
Strafrecht 361,2; ^. pl'ÄLtoriuiü «.
Ilonoicii mm (prätorisches Necht),
Ziuilrecbt, Edikt; .7. pi'^xansli, Brau-
recht; ^s. 1)i'0tLsti0iii8, Kirchen-
hoheit; .7. Miii6liäi, Ttrafreckt
:l<;2,i;^. receptioiliß, Kirchenhoheit;
^. 8t61'001'a,näi
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Poschingerbis Possart |
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und gab ihm das Recht, dieses Gebiet ohne Erlaubnis Chinas abzutreten. Ein Konkordat mit dem Papst regelte die kirchlichen Verhältnisse in den portugiesischen Besitzungen in Ost-indien. Mit Deutschland ward 30. Dez. 1886 eine Übereinkunft über
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0860,
Schwedische Litteratur (1880-90) |
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und Dänemark gelesen und besprochen. In diesen legte er kühn den Maßstab des Absoluten an die relative Wirklichkeit, welche dabei kläglich zu kurz kam. Die Idee in ihrer überirdischen Reinheit und Hoheit neben ihre Offenbarungsform in der Wirklichkeit
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0175,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 843-1273) |
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von dem selbständigen Werte und der unveräußerlichen Hoheit des Staates. Der Kampf brach aus, als in Rom 1159 beim Tode Papst Hadrians eine Doppelwahl stattfand und Friedrich das kaiserl. Recht in Anspruch nahm, mit einem Konzil die Wahl zu prüfen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0471,
Hessen (Großherzogtum: Staatsverfassung und Verwaltung) |
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Verfassungsurkunde vom 17. Dez. 1820, als ein unter einer und derselben Verfassung stehendes Ganze, eine unteilbare konstitutionelle Monarchie. Der Landesherr, welcher den Titel "Großherzog von H. und bei Rhein" mit dem Prädikat "Königliche Hoheit" führt
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0701,
Bentinck |
Öffnen |
701
Bentinck.
reich gehört hatten, 1818 aber unter oldenburgische Hoheit gekommen und zuletzt durch das Berliner Abkommen von 1825 als mediatisierte Herrschaften mit vielen Rechten und Privilegien an Wilhelm Gustav Friedrich zurückgegeben worden
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Urhuhnbis Uri |
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der von ihm gestifteten Fraumünsterabtei zu Zürich geschenkt. Dadurch gelangte U. unter die Gewalt der Reichsvogtei von Zürich. Nach dem Aussterben der Zähringer, welche dieselbe besessen hatten (1218), verlieh Friedrich II. die hoheitlichen Rechte über
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Wasserrattebis Wasserrecht |
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erheischt, auf der andern die gefahrbringende Eigenschaft des Wassers als zerstörende Naturkraft, welche Sicherungsmaßregeln der Gesetzgebung wie der Verwaltung nötig macht. Das W. gehört dem öffentlichen Recht an, insofern es sich auf den
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0742,
Gemeindeämter |
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grundsätzlich festgestellt wurde, daß alle Hoheits-
rechte, vor allem Gerichtsbarkeit, Polizei und Ve-
steuerungsrecht, aber auch die Verwaltung des
Schulwesens, der Armenpflege u. s. w. unveräußer-
liche Rechte des Staates feien und daher
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0430,
Großbritannien und Irland (Geschichte 1307-1485) |
Öffnen |
Gestaltung und seinen wichtigsten Rechten für eine Zukunft von fünf Jahrhunderten begründet. Wie das Königtum der Anjou-Plantagenet von seinen imperialistischen Zielen abgedrängt, allmählich ein englisch-nationales wurde, so war in derselben Zeit, nicht
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0474,
von Großherzogskronebis Großkreuz |
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472
Großherzogskrone - Großkreuz
gung zu gewinnen, die erst sein Sohn und Nach:
folger Franz 1575 infolge feiner Vermählung mit
der Schwester Kaiser Maximilians II. erlangte.
Das Prädikat Königliche Hoheit wurde mit diesem
Titel 1699
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0120,
Hessen (Großherzogtum; Verfassung und Verwaltung) |
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Hoheit". Die Civilliste des Großherzogs, welche
gleich den übrigen Bedürfnissen des Hofs vorzugs-
weise auf den Ertrag von zwei Dritteilen sämtlicher
Domänen, als schuldenfreies unveräußerliches Fa-
milieneigentum des Regentenhauses, angewiesen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0584,
Anhalt (geographisch-statistisch) |
Öffnen |
nach dem Rechte der Erstgeburt erbliche Monarchie. Der Herzog (gegenwärtig Friedrich, der seinem Vater, dem Herzog Leopold Friedrich, 22. Mai 1871 succedierte) führt den Titel Hoheit, vereinigt in sich die Exekutivgewalt; die legislative teilt
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0349,
von Bar.bis Bär |
Öffnen |
Michailowitsch und stand in der Folge bald unter türkischer, bald unter polnischer Hoheit. Berühmt ist B. durch die Barer Konföderation vom 29. Febr. 1768, welche hier ein Teil des polnischen Adels einging, um dem russischen Einfluß am Hof des Königs
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0849,
Deutschland (Geschichte 911-929. Sächsische Kaiser) |
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. Er bestieg als Konrad I. (911-918) den Thron. Seine Bemühungen, die Rechte des Reichs und des Königtums wahrzunehmen und alle ostfränkischen Stämme wieder unter seine Hoheit zu bringen, waren jedoch erfolglos; denn mit Strenge und Gewalt die Herzöge zu
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1015,
Ionische Inseln (Geschichte) |
Öffnen |
bilden Fischfang und Seefahrt. Genaueres s. die einzelnen Inseln. Die Verfassungsurkunde der frühern Republik datierte vom 2. Mai 1817. Die britische Regierung hatte das Recht, sich auf den Inseln durch einen Lord-Oberkommissar repräsentieren zu lassen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0071,
Italien (Geschichte: 12. Jahrhundert) |
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der Kaiserkrönung zu kommen berechtigt sein sollte. Alexander III. benutzte Friedrichs Kampf mit den lombardischen Städten, um endlich in dem schon erwähnten Venezianischen Frieden eine Reihe von hoheitlichen Rechten an sich zu reißen. Innocenz III. aber knüpfte an
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Komitatbis Kommanditgesellschaft |
Öffnen |
, benannt. Es gab Kuriat-, Centuriat- und Tributkomitien; über Art und Bedeutung derselben s. Rom, das alte (Verfassung).
Komitive (lat. Comitiva), im Verfassungsrecht des frühern Deutschen Reichs die Befugnis, gewisse Hoheits- und Reservatrechte des
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Pucićbis Pückler-Muskau |
Öffnen |
" (Erlang. 1828-37, 2 Bde.); "Lehrbuch der Pandekten" (Leipz. 1838; 12. Aufl. von Schimmer, 1877); "Einleitung in das Recht der Kirche" (das. 1840); "Kursus der Institutionen" (das. 1841-47, 3 Bde.; 9. Aufl., besorgt von Krüger, 1881, 2 Bde
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Wranjebis Wrede |
Öffnen |
. 1839, 3 Bde.).
Wrbas, Fluß in Bosnien, entspringt an der Setz-Planina südlich von Foinitza, fließt erst nordwestlich, dann nördlich an Banjaluka vorbei, nimmt rechts den Ugar und die Wrbanja, links die Pliwa auf, führt etwas Goldsand
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Friedrich (Kronprinz v. Dänemark)bis Friedrich II. (Landgraf v. Hessen-Homburg) |
Öffnen |
mit seinen: Volk und dessen Vertretung, ber-
vorgerufen durch des Fürsten fortdauerndes Be-
streben, die Verfassung von 1831 zu beseitigen und
die Rechte der Volksvertretung einzuschränken. (S.
Hessen-Cassel.) In den Verwicklungen, die dem Aus-
bruch des
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 1015,
von Giebel (Fisch)bis Gien |
Öffnen |
); Müldener, G.,
Wittetind, Cröllwitz (ebd. 1874).
Gieboldehaufen, Marktflecken im Kreis Duder-
stadt des prenh. Neg.-Vez. Hildesheini, 16 kni süd-
lich von Osterode, an der rechts zur Leine stießenden
Rhnme und an der Nebenlinie Wulften
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0162,
von Hieraticumbis Hiero II. |
Öffnen |
besondere Weihen oder Ordinationen
einzuführen und namentlich eine besondere Weihe
der Bischöfe, denen man auch das Recht, die Ordi-
nation und Firmnng zu erteilen und das heilige
Chrisma zu bereiten, ausschließlich beilegte. Da-
durch erhoben sich
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0147,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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konnte, durch Verpfändung oder Veräußerung von Gebietsteilen und Rechten. Sein kunstsinniger, aber politisch indolenter Sohn Friedrich August II. (1733-63), als König von Polen August III., mußte sich diesen Thron erst gegen die erneuerten
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Gerichtbis Gering |
Öffnen |
Gencht - Gerlng.
479
Er (5er Oottlose) fährt fort mit seinem Thun immerdar; deine Gerichte find fern von ihm, Pf. 10, 6. (Menschlichem Ansehn nach, Ikr. 23, 23.)
HErr, ich weiß, daß deine Gerichte recht sind, Pf. 119, 75.
Groß und unsäglich find
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Kriegenbis Krone |
Öffnen |
. a. Hohel. 6, 9. II) GOtt ist der rechte Helfer.
Da fragten ihn auch die Kriegsleute: was sollen denn wir thun?
Luc. 3, 14. Ein Kriegsmann flicht sich nicht in Händel der Nahrung,
2 Tim. 2, 4. Der HErr ist der rechte Kriegsmann
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Schönborn (Friedrich, Graf)bis Schönburg |
Öffnen |
, Osterreich und Bayern. Oft im Streite mit den meißnischen Fürsten, übergaben die S., um der Landsässigkeit zu entgehen, der Krone Böhmen, zu welcher sie schon im Lehnsverhältnis standen, auch ihre Stammgüter zu Lehn. Da sie aber einzelne Rechte
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Adressebis Adrianopel |
Öffnen |
. Edirné, bulg. Odrin), Hauptstadt des türk. Wilajets gleichen Namens, am rechten Ufer der Maritza, welche hier die Arda und Tundscha aufnimmt, liegt sehr schön in einem anmutigen, fruchtbaren Thal, während ihr Inneres enge, krumme, schlecht gepflasterte
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Augustaliabis Augustiner |
Öffnen |
. März 1869) meist auf Primkenau in Schlesien, verzichtete aber zu gunsten seines Sohns, Herzogs Friedrich, auf seine Rechte als Chef seines fürstlichen Hauses. Als König Friedrich VII. von Dänemark 15. Nov. 1863 starb, sah sich daher der Herzog
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0549,
Bayern (Geschichte: 800-1300) |
Öffnen |
Sohn, Karlmann, der nach Ludwigs Tod (876) B. mit der Hoheit über Böhmen, Mähren, Kärnten und einen Teil von Ungarn erhielt, aber schon 880 starb. Da nun auch der zweite Bruder, Ludwig, schon 882 starb, so fiel B. mit den dazu gehörigen Gebieten an
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0751,
von Cambray-Dignybis Cambridge (Stadt) |
Öffnen |
dem Katholischen von Aragonien hauptsächlich zur Demütigung Venedigs schloß, und welchem 1509 der Papst Julius II. beitrat, sowie durch den am 5. Aug. 1529 hier geschlossenen Frieden zwischen Frankreich und Spanien, worin Frankreich auf alle Hoheit
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0057,
von Donauriedbis Donchery |
Öffnen |
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Donauried - Donchery.
Donauried, mooriger, meist mit Riedgras bedeckter Landstrich, der sich unterhalb Ulm vorzüglich in Bayern, dann auch in Württemberg, links bis Gundelfingen, rechts bis zum Lech, 65 km lang und bis 8 km breit, erstreckt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Estellabis Esterházy von Galantha |
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von Sussex sich nach und nach Aussichten auf die Thronfolge eröffneten, nahm Augustus Frederick von E., der unterdes Oberst geworden war, die Rechte eines legitimen Kindes und somit die Würde eines Prinzen von Großbritannien und Hannover in Anspruch
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0706,
Friedrich (Meißen-Thüringen) |
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706
Friedrich (Meißen-Thüringen).
Würde mit dem Prädikat "Königliche Hoheit" an. Nachdem er in den nun folgenden Friedensjahren mannigfache Verbesserungen in den wirtschaftlichen und Rechtsverhältnissen seines Landes durchgeführt, starb er 1
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Glarusbis Glas |
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in G. schon das Blutgericht übten, auch das Meieramt und die damit verbundene niedere Gerichtsbarkeit an sich. Allein die Glarner weigerten sich, deshalb Österreich landesherrliche Rechte zuzugestehen, schlossen 1323 mit Schwyz ein Bündnis
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0679,
Griechenland (Alt-G.: religiöser Kultus) |
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er angehört; Belohnung der Guten dagegen findet nicht statt, versöhnende Gnade gibt es nicht. Die Gottheit erscheint von Neid gegen allzu großes Menschenglück und von der Furcht erfüllt, es könne ihrer Macht und Hoheit durch gewaltig sich erhebende
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0459,
Herzog (Personenname) |
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459
Herzog (Personenname).
tümer, nämlich Sachsen, Franken, Bayern, Kärnten, Schwaben, Ober- und Niederlothringen. Da nun während des aufreibenden Kampfes der Kaiser mit dem Papsttum auch die übrigen Fürsten dieselben Rechte und eine gleiche
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0479,
Hessen-Kassel (Geschichte bis 1821) |
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Rechte und Einnahmen erhöhten; die gesamte Reformgesetzgebung dagegen, welche Verwaltung, Rechtsprechung, Heerwesen, Schule und Kirche zu gleicher Zeit umfaßte, galt als nicht vorhanden und machte dem alten Zopf wieder Platz. Der stärkste Eingriff
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1038,
Luzern (Geschichte der Stadt und des Kantons) |
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Monument vor dem Wäggisthor, ein nach Thorwaldsens Modell in die Felsenwand eingehauener Löwe von 9 m Länge und 5,6 m Höhe, sterbend mit der rechten Pranke den bourbonischen Wappenschild schützend, darüber die Inschrift: "Helvetiorum fidei ac virtuti
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Parlatoriumbis Parma (Herzogtum) |
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eine technische und administrative. Er nahm eine vermittelnde Stellung zwischen Meister und Untergebenen ein und hatte sowohl Pflichten als Rechte, welche durch Satzungen fest bestimmt waren. Vgl. Janner, Die Bauhütten des deutschen Mittelalters (Leipz
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0751,
von Paschbis Pas de Calais |
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trotz seines Ranges als Hoheit den Titel Efendi: Dagegen kann der Sultan die Paschawürde auch selbständig und allein verleihen. Keineswegs entspricht der Ehrentitel P. unsrer Exzellenz. Die offizielle Exzellenz erstreckt sich bis auf die erste Klasse
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0324,
von Stiftebis Stigel |
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vergeben. Ausnahmen bildeten nur das ganz protestantische Bistum Lübeck und das aus gemischten Kapitularen bestehende Kapitel zu Osnabrück. Jetzt sind alle Stifter mittelbar, d. h. der Hoheit des betreffenden Landesherrn unterworfen. Bei den
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0031,
von V, vbis Vaccinium |
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Hoheit.
v. c. = verbi causa (lat.), »zum Beispiel«.
v/c., im Handel = conto vecchio (ital.), »alte Rechnung«, oder auch conto vostro, »Ihre Rechnung«.
V. C., in England = Victoria Cross, »Viktoriakreuz« (Tapferkeitsmedaille); auch Vice-Chancellor
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0234,
Ägypten (Verwaltung und Verfassung) |
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aber durch die engl. Occupation in Frage gestellt, deren
völkerrechtliche Sanktion noch nicht erfolgt ist. Die Statthalterwürde ist erblich nach dem Recht der Erstgeburt, der Statthalter führt den
Titel «Chediv» und das Prädikat «Hoheit», hat
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0045,
Elsaß |
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. Baumwollindustrie (ebd.
1887); Reuter, Distanzkarte des Bezirks Oberelsaß
(Colmar 1879).
Geschichte. Das Gebiet zwischen Rhein und
Wasgau war, ehe es unter röm. Hoheit gelangte,
von kelt. Völkerschaften (Sequanern, Raurikern und
Mediomatrikern) bewohnt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0168,
Enteignung, Enteignungsrecht, Enteignungsverfahren |
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staatlichen Enteignungsrechts ist ein Akt der Staats-
hoheit; wenn aber der Staat anf Grund königl.
Verordnung, oder nach engl. System auf Grund
eines Sondergesetzes, oder nach bayr. Gesetz in
einem gesetzlich vorgesehenen Falle, z. B. zur
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Fürstenhutbis Fürstenspiegel |
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Rechtsbücher). Das F. ist staats-
rechtlich die wichtigste Art des Lehns; es vermittelt
die Entstehnng der Territorien und der Landes-
hoheit im Reich. Mit dem F. werden die obersten
Regierungsrechte, nämlich Heerbann und hohe Ge-
richtsbarkeit
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Honorarprofessorbis Honos |
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nicht die korporativen Rechte dieser (Sitz und Stimme in der Fakultät und eventuell im Senat).
Honorāt (lat.), s. Ehrenannahme.
Honoration, s. Honorieren.
Honoratiōren (lat., «die Geehrtern»), in kleinern Orten Bezeichnung für die angesehensten
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Justitiabis Justizverweigerung |
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, Die gesamten Reichsjustiz-
gcsetze u. s/w. (4. Aufl., Verl. 1887).
Iustizhoheit, der Inbegriff aller Rechte und
Pflichten des Staates in Bezug auf die Rechtspflege.
Dazu rechnete man früher nicht bloß die Organisa-
tion und Besetznng der Gerichte
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Königsberg (in der Neumark)bis Königsborn |
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die Stadtumwallung nach Neu-
preußischer Manier vollendet. Die Befestigungen be-
stehen aus einem Hauptwall und zwölf weit vorge-
schobenen Forts, von welchen fechs auf dem rechten,
sechs auf dem linken Ufer des Pregel liegen; inner-
halb der Wälle
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Realismusbis Reallasten |
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unbekannt.
Vornehmlich waren es die Rechte der Gutsherrschaft , der Gerichtsherrschaft , der
Vogteiherrschaft , der Kirche in ihrer Hoheit über die zu dem Kirchensprengel gehörenden Personen, welche den
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Recipierenbis Recklinghausen (Kreis und Kreisstadt) |
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Recipieren - Recklinghausen (Kreis und Kreisstadt)
Technik dasjenige stehende oder fliehende Wasser, das die Abwässer einer Kanalisationsanlage aufnimmt.
Recipieren (lat.), aufnehmen, annehmen; recipiertes Recht, angenommenes fremdes Recht, z
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0727,
von Reichsgesetzebis Reichsjustizamt |
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Reich» (s. d.) publiziert.
Reichsgesetze. In dem alten Deutschen Reiche wurden die R. von den Reichstagen beschlossen. Sowohl der Kaiser (röm. Kaiser, deutscher König) als das Kurfürstenkollegium hatten das Recht der Proposition. Jede Proposition
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Sbis Saalburg |
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. geheiligte Sicherheit, geheiligte Hoffnung, als Personifikation Göttin der Sicherheit, Göttin der
Hoffnung, Glücksgöttin). In Frankreich Abkürzung für Son Altesse (Seine, Ihre Hoheit oder Durchlaucht).
s.a. , bei bibliogr. Angaben Abkürzung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Vapeursbis Varasdin |
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.
Var, 120 km langer Küstenfluß im franz. Depart. Seealpen, war bis 1860 Grenzfluß gegen Italien, entspringt an der Ostseite des Mont-Pelat (3023 m), geht in Windungen nach E., erhält rechts die Vaïre, fiießt nach O., links Cians und Tinée (unterhalb
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Hindbis Hoek van Holland |
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aber ein
Vorerwerbsrecht daran. Das geltende Völkerrecht
geht aber dahin, daß nur da Gebietshoheit völker-
rechtlich gültig erworben ist, wo thatsächlich Hoheits-
rechte ausgeübt werden (Princip der effektiven Occu-
pation). Also ist das H. nur
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0709,
Liebe |
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Nebe.
705
relnem 1 Tim. 1, 5. Herzen, Matth. 22, 37. Ps. 18, 1. Das Herz muß nicht getheilt werden, Hos. 12, 2. Matth. 6, 24. b) heftig. Man mutz sich gleichsam recht um GOtt herumschlingen, 1 Mos. 32, 26. s. Hohel. 3, 4. c) beständig nach
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0326,
Lübeck |
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Staats-, 645 ha Privatforsten.
Verfassung und Verwaltung. Die Verfassung war ursprünglich rein aristokratisch, und die innern Kämpfe der Stadt bis zum 16. Jahrh. hatten ihren Anlaß fast ausnahmslos in dem Streben der Bürgerschaft, die Rechte des
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Agyieusbis Ägypten (Lage, Umfang, Bodengestalt) |
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des Apollon (s. d.).
Agynīe (griech.), Unbeweibtheit; agynisch, in der Botanik s. v. w. ohne Pistill.
Ägypten (hierzu Karte "Ägypten etc."), das Wunderland der Alten Welt, ehemals ein großes selbständiges Reich, jetzt ein unter der Hoheit des
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Braunschweig-Bevernbis Braunschweiger Grün |
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es die Rechte einer Reichsstadt nie erlangen können. Mit Unterstützung Bugenhagens wurde 1528 die Reformation hier durchgeführt, und 1531 trat die Stadt dem Schmalkaldischen Bund bei. Mit Waffengewalt wahrte sie das neue Bekenntnis gegen Herzog
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0023,
von China (neueste Geschichte)bis China (Porzellan) |
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. Das nordamerikanische Gesetz hat seine vollständige Berechtigung, und der Versuch, Chinesen nach Europa einzuführen, müßte hier ähnliche Beschränkungen zur Folge haben; denn das Recht der Weltbürger, in welchem Teil der Erde immer zu reisen und sich
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0280,
Cornelius (Peter von) |
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Meisters, das demselben mit Recht eine herbe Beurteilung zuzog. Im J. 1844 sandte ihm die philosophische Fakultät der königlichen Akademie zu Münster bei der ersten Ausübung ihres Promotionsrechts das Ehrendiplom eines Doktors der Philosophie
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0364,
Cumberland |
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, sich mit der Krone Preußen zu vertragen. Vielmehr wahrte er in einem an die Mächte und Höfe gerichteten Schreiben, datiert Gmunden 11. Juli 1878, alle seine Rechte auf das Königreich Hannover und erklärte, bis zur Verwirklichung derselben den Titel
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Delaware (Fluß)bis Delaware (Freistaat) |
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auf der Grenze von New Jersey und Pennsylvanien, wo die felsigen Uferwände vom Wasser aus senkrecht zu 424 m Höhe aufsteigen und der tiefe Fluß fast 4 km weit enge Schluchten durchbraust. Unterhalb derselben, bei Easton, empfängt er rechts seinen größten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Dureszierenbis Duret |
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; sie sind voll Ruhe, Würde und Hoheit, und Kugler sagt mit Recht: "Nach Vollendung dieses Werkes durfte der Meister sein Auge schließen, denn er hatte das Ziel der Kunst erreicht; hier steht er den größten Meistern, welche die Geschichte der Kunst kennt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Ermatingenbis Ernährung |
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unter dem Erzbischof von Riga, trat dann unter die unmittelbare Hoheit des Papstes und wurde zum deutschen Reichsfürsten erhoben. Als E. 1466 durch den Frieden von Thorn zugleich mit ganz Westpreußen unter polnische Herrschaft kam, wurde der Bischof
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0138,
Ferdinand (Portugal, Preußen) |
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Oberbefehl über die kaiserlichen Truppen in Böhmen, organisierte den Landsturm, lieferte den Bayern mehrere glückliche Treffen und deckte den rechten Flügel der großen verbündeten Armee bis zur Schlacht bei Austerlitz. Im J. 1809 rückte
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0121,
Genua (Geschichte) |
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Doria 1528, sich für Karl V. zu erklären, worauf die Franzosen G. und Savona räumten. Karl V. erkannte G. als unabhängigen Staat an und dehnte seine Hoheit über Savona und die ganze ligurische Küste aus.
Hierauf wurde unter Leitung Dorias
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0845,
von Großhartmannsdorfbis Großliebenthal |
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.
Großherzog (franz. Grand-duc, engl. Grand-duke, ital. Grandúca), Titel für Fürsten im Rang zwischen König und Herzog. Papst Pius V. erteilte 1569 dem Herzog Cosimo I. von Florenz zuerst diesen Titel, mit welchem 1699 das Prädikat "Königliche Hoheit
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0486,
von Hessen-Philippsthalbis Hessen-Rheinfels-Rotenburg |
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den jüngern Söhnen des Landgrafen Moritz unter Hoheit der ältesten Linie überlassenen Ämter, Städte und Einkünfte, nämlich der niedern Grafschaft Katzenelnbogen mit der Festung Rheinfels, den Ämtern und Städten Rotenburg, Wanfried, Eschwege
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